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Datum: 19.01.2024

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauBG und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

‒     Änderung Flächennutzungsplan im Bereich „Solarpark Alte Ewach“

‒     Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Alte Ewach“

Der Gemeinderat des Marktes Igensdorf hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Alte Ewach“ mit Grünordnungsplan und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauBG beschlossen.

Für die Vorentwürfe zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Alte Ewach“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich wird die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Alte Ewach“ erfolgt im Parallelverfahren.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 2 Teilflächen mit den Flurnummern 608, 609 sowie 590 jeweils Gemarkung Rüsselbach, Markt Igensdorf, Landkreis Forchheim. Der Geltungsbereich der beiden Teilflächen umfasst insgesamt 4.5 ha.

Im o. g. Geltungsbereich soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Abb. Lage des Vorhabens (ohne Maßstab)

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Abb. Planung Sondergebiet (ohne Maßstab)

Die Vorentwürfe für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Alte Ewach“ sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich in der Fassung vom 11.01.2024 bestehend aus Planblatt und Begründung einschließlich umweltbezogener Informationen ist in der Zeit vom

19.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024

über die Homepage des Marktes Igensdorf:

https://www.igensdorf.de/Kommunales/Aktuelles/

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html 

veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ im Rathaus des Marktes Igensdorf (Bürgermeister-Zeiß-Platz 1 91338 Igensdorf) während der allgemeinen Dienststunden/Öffnungszeiten, Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 -17.30 Uhr öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung  oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informations-pflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Markt Igensdorf, 9.01.2024

Edmund Ulm

Erster Bürgermeister

  • Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Alte Ewach

  • Änderung Flächennutzungsplan Alte Ewach

  • Begründung und Umweltbericht Alte Ewach