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Beherbergungsstätte; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte (z.B. Hotel oder Pension) am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. 

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 21.05.2026

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