Inhalt

Marktgebühren; Erhebung

Kurzbeschreibung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 22.09.2025

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.