Melderegister; Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre
Kurzbeschreibung
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).
Online-Verfahren
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 17.09.2026
Stand: 17.09.2026