Inhalt

Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

Kurzbeschreibung

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.06.2026

Hinweise

Wenn Sie die eID‑Funktion über die Hotline sperren lassen, sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe „Verwandte Themen“).

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.