Einschränkung der Wasserversorgung
Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung untersagt der Markt Igensdorf die Benutzung von Trinkwasser zu Zwecken wie dem Bewässern von Gärten, das Befüllen von Pools und Planschbecken, die Bewässerung von Sportflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Reinigen von Terrassen und Einfahrten und ähnlichem.
Der genaue Wortlaut ist im Amtsblatt 07/2026 des Markt Igensdorf bekannt gemacht und kann hier eingesehen werden:
https://www.igensdorf.de/Amtsblatt
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 12.08.2026.
Im Sinne der Sicherheit unserer aller Trinkwasserversorgung möchten wir unsere Bürger bitten, sich dringend an die ausgesprochenen Einschränkungen zu halten. Sobald sich die Lage entspannt, werden wir umgehend darüber informieren.
Über die Allgemeinverfügung hinaus kann jeder auch durch kleine Maßnahmen im häuslichen Bereich dazu beitragen, dass wir alle genügend Trinkwasser zur Verfügung haben.
Hier die Tips unseres Wasserwartes:
- Für die Gartenbewässerung Regenwasser sammeln und nutzen
- Besser duschen statt baden, am besten mit einem wassersparenden Duschkopf
- Spartaste der Toilettenspülung nutzen
- Beim Zähneputzen nicht das Wasser laufen lassen und einen Zahnputzbecher benutzen
- Tropfende Wasserhähne reparieren
- Waschmaschine und Spülmaschine nur bei voller Befüllung laufen lassen
- Waschprogramme mit geringem Wasserverbrauch nutzen
- Abwasch nicht mit laufendem Wasserhahn machen
- Einsatz von Hochdruckreinigern vermeiden.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Mitarbeit.